SoVD Ortsverband Schwarme Informiert
Änderung seit 1. Januar 2024 gültig
Zuschuss zum Eigenanteil für Pflegeheimbewohner*innen erhöht
Sulingen/Syke. Pflegeheimbewohner*innen müssen häufig hohe Kosten aus eigener Tasche
übernehmen – wie zum Beispiel einen Eigenanteil an den Pflegekosten. Um Betroffene
finanziell zu entlasten, wird dieser unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse
bezuschusst. Zum 1. Januar gab es hier eine Zuschusserhöhung. Alles Wichtige rund um die
Änderung und geltende Anspruchsvoraussetzungen weiß der Sozialverband Deutschland
(SoVD) in Sulingen und Syke.
Um Pflegebedürftige vor einer Überforderung durch steigende Ausgaben zu schützen, trägt die
Pflegekasse einen Teil des Eigenanteils an den Pflegekosten. Diese Bezuschussung wurde zum
1. Januar 2024 zugunsten Betroffener erhöht. Welchen Betrag sie erhalten, richtet sich danach,
wie lange Bewohner*innen bereits in einer Einrichtung gepflegt werden. „Im ersten Jahr wird
der Eigenanteil nun mit 15 statt wie bisher fünf Prozent bezuschusst, im zweiten Jahr sind es
30 statt 25 Prozent und im dritten Jahr 50 statt 45 Prozent. Auch im vierten Jahr ist der
Zuschuss um fünf Prozent von 70 auf 75 Prozent gestiegen. Wir begrüßen diese Änderung,
denn viele Betroffene sind allein schon aufgrund der massiv gestiegenen Pflegeheimkosten
finanziell sehr stark belastet“, so Manuela Schumacher aus dem Beratungszentrum in
Sulingen.
Anspruch auf einen Zuschuss zum Eigenanteil haben Pflegebedürftige, wenn sie in einer
vollstationären Pflegeeinrichtung leben und mindestens Pflegegrad zwei vorliegt. „Kosten für
Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen allerdings weiterhin selbst getragen
werden. Kann eine pflegebedürftige Person diese sogenannten ungedeckten Kosten nicht
aufbringen, besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege“, informiert Schumacher.
Da als Berechtigungsnachweis für den Zuschuss zum Eigenanteil eine Auskunft zur Wohndauer
ausreicht, ist eine Beantragung nicht nötig. „Grundsätzlich schickt die Pflegekasse diese
Information direkt an die Pflegeheime. Wir raten aber trotzdem, den Nachweis selbst
weiterzugeben, damit nichts schiefgeht“, erklärt Schumacher.
Für weitere Fragen und für die Beantragung von Hilfe zur Pflege stehen die Berater*innen des
SoVD in Sulingen und Syke gerne zur Verfügung. Kontaktiert werden kann der SoVD
telefonisch 0511-65610720 und per E-Mail info.sulingen@sovd-nds.de) bzw. info.syke@sovd-
nds.de. Der Verband berät auch zu weiteren Pflegethemen
Quelle: SoVD Kreisverband