Dieses Jahr: Regelaltersrente für den Jahrgang 1958
Sulingen/Syke. Wer 1958 geboren wurde, kann ab diesem Jahr ohne Abschläge die
Regelaltersrente beziehen. Denn 2024 erreicht der Jahrgang das dafür notwendige
frühestmögliche Renteneintrittsalter. Die Voraussetzung: Betroffene waren mindestens fünf Jahre
in der Rentenversicherung versichert. In bestimmten Fällen ist es aber möglich, vor dem Erreichen
des Regelalters – gegebenenfalls mit Abschlag – in Rente zu gehen, etwa, wenn 45
beziehungsweise 35 Versicherungsjahre erfüllt werden oder bei einer Schwerbehinderung. Was es
zu beachten gibt, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke.
Wann man ohne Abzüge in Regelaltersrente gehen kann, ist vom Geburtsjahr abhängig und wird
schrittweise angehoben. „Für den Jahrgang 1958 liegt das reguläre Eintrittsalter bei 66 Jahren“,
weiß SoVD-Beraterin Manuela Schumacher aus dem Beratungszentrum in Sulingen. Wer in
diesem Jahr geboren wurde, kann also nun die Regelaltersrente beantragen – vorausgesetzt,
er*sie war mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert.
Diejenigen, die nicht bis zu ihrem regulären Renteneintrittsalter arbeiten können oder möchten,
haben gegebenenfalls die Möglichkeit, bereits früher die Rente zu beziehen – etwa, wenn 45
beziehungsweise 35 Versicherungsjahre erfüllt werden oder eine Schwerbehinderung vorliegt.
„Hier gelten jeweils ganz unterschiedliche Voraussetzungen. Außerdem muss in bestimmten
Fällen mit Abzügen gerechnet werden. Deshalb empfehlen wir Betroffenen, die durch diese
komplexe Thematik verunsichert sind, sich in einem persönlichen Gespräch individuell beraten zu
lassen. Wir helfen gerne weiter“, so Schumacher.
Auch für Fragen zu weiteren Rententhemen sowie der Rentenbeantragung stehen die
Berater*innen des SoVD in Sulingen und Syke zur Verfügung. Kontaktiert werden kann der SoVD
telefonisch 0511-65610720 und per E-Mail info.sulingen@sovd-nds.de) bzw. info.syke@sovd-
nds.de.
Quelle: SoVD Kreisverband
05.03.2024 von Frank Tecklenborg
Osterfeuer "Auf dem Stühr" fällt wetterbedingt aus
In einem Abstimmungsgespräch haben sich Lutz Albrecht als Veranstalter des traditionellen Osterfeuers "Auf dem Stühr" und Bürgermeister Johann-Dieter Oldenburg entschlossen, das Osterfeuer auf dem Gelände für 2024 abzusagen. Das gesamte Gelände auf dem alten Sportplatz liegt in einer Senke. Der von der Gemeinde Schwarme gepachtete Teil der Wiese auf dem das Osterfeuer veranstaltet wird, steht zum Teil noch unter Wasser. Das Gelände ist zur Zeit und vermutlich auch in den kommenden Wochen nicht befahrbar.
"Bei ersten Vorbereitungsmaßnahmen haben sich bereits zwei Fahrzeuge festgefahren und waren nur mit Mühe wieder frei zu bekommen.
Wir gehen davon aus, dass sich die Situation dort in den kommenden drei Wochen nicht wesentlich verändern wird, so dass insbesondere auch keine Anlieferungen möglich sein werden ", erläutert der Bürgermeister. .
21.02.2024 von MSC allgemein
Veranstaltungen MSC Schwarme e.V. im Jahr 2024
Der MSC Schwarme veranstaltet in diesem Jahr folgende Veranstaltungen:
13.03.2024 erster Arbeitsdienst auf der Rennbahn ab 17:30 Uhr
28.04.2024 Flohmarkt/Teilemarkt/Oldtimertreffen
11.05.2024 Standard-Gutbrot-Treffen in Wachendorf
01.06.2024 Pionierfahrt
07.07.2024 Flohmarkt/Teilemarkt/Oldtimertreffen
27.07.2024 18. Mofarennen
28.07.2024 71. Grasbahnrennen
01.09.2024 Flohmarkt/Teilemarkt/Oldtimertreffen und ADAC Buggy-Cup
05.10.2024 Helferfete
Weitere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen gibt es auf unserer Homepage www.msc-schwarme.de
Das Osterfeuer "Auf dem Stühr" wird wieder von Lutz Albrecht organisiert und findet am am Sonnabend, 30.März 2024 statt.
Hier die Annahmetermine für Baumschnitt etc. jeweils in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr:
Anlieferungen außerhalb dieser Zeiten können unter Tel.- 0152-52140192 mit Lutz Albrecht abgesprochen werden.
31.01.2024 von Carsten Ravens
SoVD Ortsverband Schwarme Informiert
Sozialverband Deutschland
Kreisverband Diepholz
Steuererleichterung liegt je nach Behinderungsgrad zwischen 384 Euro und 2.840 Euro
Behinderten-Pauschbetrag: Steuerliche Entlastung für Menschen
mit Behinderung
Sulingen/Syke. Ob Physiotherapie, Medikamente oder Betreuung: Für Menschen mit Behinderung
fallen im Alltag regelmäßig Kosten an. Durch den sogenannten Behinderten-Pauschbetrag
können sie deshalb steuerlich entlastet werden. Wie hoch der Betrag für Betroffene genau
ausfällt, hängt dabei vom zuerkannten Grad der Behinderung (GdB) ab. Alles Wichtige dazu
erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke.
Um durch eine Behinderung anfallende zusätzliche Kosten abzufedern, können Menschen mit
einem Schwerbehindertenausweis durch den Behinderten-Pauschbetrag steuerlich entlastet
werden. Es handelt sich dabei um einen jährlichen Freibetrag, der vom zu versteuernden
Einkommen abgezogen wird – konkrete Kosten müssen nicht nachgewiesen werden. Denn: Die
Höhe des Behinderten-Pauschbetrags ist nach dem GdB gestaffelt. „Schon ab einem Grad der
Behinderung von 20 können Betroffene entlastet werden. Sie erhalten 384 Euro. Bei einem Grad
der Behinderung von 100 sind es 2.840 Euro“, weiß Manuela Schumacher, SoVD-Beraterin aus
Sulingen. Für blinde Menschen liege der Pauschbetrag bei 7.400 Euro.
Da im Alter oft zunehmend körperliche Einschränkungen auftreten, rät der SoVD besonders auch
Rentner*innen, die Beantragung eines GdB in Erwägung zu ziehen, um unter anderem von den
steuerlichen Vorteilen profitieren zu können. „Außerdem empfehlen wir denjenigen, die bereits
einen Grad der Behinderung zuerkannt bekommen haben, prüfen zu lassen, ob eine Höherstufung
in Frage kommt. Werden eine Behinderung oder eine entsprechende Erhöhung im Laufe des
Jahres festgestellt, bekommen Betroffene den vollen Pauschbetrag für den neuen Grad der
Behinderung gezahlt“, fügt Schumacher hinzu.
Die Berater*innen des SoVD in Sulingen und Syke unterstützen gerne bei der Beantragung
eines Grads der Behinderung und stehen für weitere Fragen rund um das Thema Behinderung
zur Verfügung. Kontaktiert werden kann der SoVD telefonisch 0511-65610720 und per E-Mail
info.sulingen@sovd-nds.de) bzw. info.syke@sovd-nds.de.