Feuerwehreinsatz: Verkehrsunfall auf der Borsteler Straße
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Dieses Jahr: Regelaltersrente für den Jahrgang 1958
Sulingen/Syke. Wer 1958 geboren wurde, kann ab diesem Jahr ohne Abschläge die
Regelaltersrente beziehen. Denn 2024 erreicht der Jahrgang das dafür notwendige
frühestmögliche Renteneintrittsalter. Die Voraussetzung: Betroffene waren mindestens fünf Jahre
in der Rentenversicherung versichert. In bestimmten Fällen ist es aber möglich, vor dem Erreichen
des Regelalters – gegebenenfalls mit Abschlag – in Rente zu gehen, etwa, wenn 45
beziehungsweise 35 Versicherungsjahre erfüllt werden oder bei einer Schwerbehinderung. Was es
zu beachten gibt, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke.
Wann man ohne Abzüge in Regelaltersrente gehen kann, ist vom Geburtsjahr abhängig und wird
schrittweise angehoben. „Für den Jahrgang 1958 liegt das reguläre Eintrittsalter bei 66 Jahren“,
weiß SoVD-Beraterin Manuela Schumacher aus dem Beratungszentrum in Sulingen. Wer in
diesem Jahr geboren wurde, kann also nun die Regelaltersrente beantragen – vorausgesetzt,
er*sie war mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert.
Diejenigen, die nicht bis zu ihrem regulären Renteneintrittsalter arbeiten können oder möchten,
haben gegebenenfalls die Möglichkeit, bereits früher die Rente zu beziehen – etwa, wenn 45
beziehungsweise 35 Versicherungsjahre erfüllt werden oder eine Schwerbehinderung vorliegt.
„Hier gelten jeweils ganz unterschiedliche Voraussetzungen. Außerdem muss in bestimmten
Fällen mit Abzügen gerechnet werden. Deshalb empfehlen wir Betroffenen, die durch diese
komplexe Thematik verunsichert sind, sich in einem persönlichen Gespräch individuell beraten zu
lassen. Wir helfen gerne weiter“, so Schumacher.
Auch für Fragen zu weiteren Rententhemen sowie der Rentenbeantragung stehen die
Berater*innen des SoVD in Sulingen und Syke zur Verfügung. Kontaktiert werden kann der SoVD
telefonisch 0511-65610720 und per E-Mail info.sulingen@sovd-nds.de) bzw. info.syke@sovd-
nds.de.
Quelle: SoVD Kreisverband
In einem Abstimmungsgespräch haben sich Lutz Albrecht als Veranstalter des traditionellen Osterfeuers "Auf dem Stühr" und Bürgermeister Johann-Dieter Oldenburg entschlossen, das Osterfeuer auf dem Gelände für 2024 abzusagen. Das gesamte Gelände auf dem alten Sportplatz liegt in einer Senke. Der von der Gemeinde Schwarme gepachtete Teil der Wiese auf dem das Osterfeuer veranstaltet wird, steht zum Teil noch unter Wasser. Das Gelände ist zur Zeit und vermutlich auch in den kommenden Wochen nicht befahrbar.
"Bei ersten Vorbereitungsmaßnahmen haben sich bereits zwei Fahrzeuge festgefahren und waren nur mit Mühe wieder frei zu bekommen.
Wir gehen davon aus, dass sich die Situation dort in den kommenden drei Wochen nicht wesentlich verändern wird, so dass insbesondere auch keine Anlieferungen möglich sein werden ", erläutert der Bürgermeister. .
13.03.2024 erster Arbeitsdienst auf der Rennbahn ab 17:30 Uhr
28.04.2024 Flohmarkt/Teilemarkt/Oldtimertreffen
11.05.2024 Standard-Gutbrot-Treffen in Wachendorf
01.06.2024 Pionierfahrt
07.07.2024 Flohmarkt/Teilemarkt/Oldtimertreffen
27.07.2024 18. Mofarennen
28.07.2024 71. Grasbahnrennen
01.09.2024 Flohmarkt/Teilemarkt/Oldtimertreffen und ADAC Buggy-Cup
05.10.2024 Helferfete
Weitere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen gibt es auf unserer Homepage www.msc-schwarme.de
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Das Osterfeuer "Auf dem Stühr" wird wieder von Lutz Albrecht organisiert und findet am am Sonnabend, 30.März 2024 statt.
Hier die Annahmetermine für Baumschnitt etc. jeweils in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr:
Sonnabend, 9. März 2024
Sonnabend, 16. März 2024
Sonnabend, 23. März 2024.
Anlieferungen außerhalb dieser Zeiten können unter Tel.- 0152-52140192 mit Lutz Albrecht abgesprochen werden.
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